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Braucht das F-Kart zwei Scheinwerfer?

Kategoriebild: F-Kart

Neulich beim TÜV: Plakette wird nicht zugeteilt, da das F-Kart einen zweiten Scheinwerfer brauche

Ein oder zwei Scheinwerfer?

Da sagt der Prüfer beim TÜV doch tatsächlich: das F-Kart braucht einen zweiten Scheinwerfer, da es breiter als 100cm ist. Und nun?

Was sagt die StVZO?

Ein Auszug aus „§ 50 Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht” der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)1:

Kraftfahrzeuge müssen mit zwei nach vorn wirkenden Scheinwerfern ausgerüstet sein, Krafträder – auch mit Beiwagen – mit einem Scheinwerfer. An mehrspurigen Kraftfahrzeugen, deren Breite 1 000 mm nicht übersteigt, sowie an Krankenfahrstühlen und an Fahrzeugen, die die Baumerkmale von Krankenfahrstühlen haben, deren Geschwindigkeit aber 30 km/h übersteigt, genügt ein Scheinwerfer.

Demnacht müsste das F-Kart als mehrspuriges Fahrzeug tatsächlich einen zweiten Scheinwerfer haben. Aber warum wurde das F-Kart dann mit nur einem Scheinwerfer in den Verkehr gebracht?

Und dann kommt die EU ins Spiel

Sucht man hingegen weiter, so stößt man auf widersprechende Verordnungen der EU2:

2.3.2. Scheinwerfer für Abblendlicht
2.3.2.1. Anzahl:
— einer oder zwei bei Fahrzeugen mit einer Gesamtbreite von höchstens 1 300 mm;
— zwei bei Fahrzeugen mit einer Gesamtbreite von über 1 300 mm.

Demnach braucht das F-Kart sehr wohl nur einen Scheinwerfer

So, und was gilt nun?

Nachdem o.g. Text dem Prüfingenieur vorgelegt wurde, hat er dann auch die Plakette geklebt; folglich sollte diese Verordnung also für das F-Kart gelten.


  1. Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vom 26. April 2012 (BGBl. I S. 679), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 20. Oktober 2017 (BGBl. I S. 3723) geändert worden ist
  2. Delegierte Verordnung (EU) Nr. 3/2014 der Kommission vom 24. Oktober 2013 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Anforderungen an die funktionale Sicherheit von Fahrzeugen für die Genehmigung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen